Sonne im Gepäck
Elektromobilität ist für uns der Schlüssel zu einer erneuerbaren Mobilität. Daher engagieren wir uns bereits seit 2016 als Dienstleister im Bereich Ladeinfrastruktur für Elektroautos. Die gesammelten Erfahrungen geben wir gern an Sie weiter. Wir begleiten Sie bei allen Schritten von der Planung über die Errichtung bis zum Betrieb Ihrer Ladepunkte für ein nutzerfreundliches und normkonformes Ladeangebot.
Wie in anderen Bereichen auch ist Ladeinfrastruktur nicht gleich Ladeinfrastruktur. Besondere Anforderungen bedürfen auch hier angepasster Lösungen. Wir helfen Ihnen, die richtige Ladetechnik für Ihren Bedarf zu finden.
Öffentliches Laden
Laden im Fuhrpark
Solares laden
// Öffentliches Laden //
Ladetechnik für den öffentlichen Raum
AC-Ladepunkte
- Technische Spezifikation
- EU-Standard Typ 2
- Maximale Ladeleistung: 22 kW
- Maximaler Ladestrom: 32 A auf 3 Phasen
- eichrechtskonform (§ 3 PAngV)
- Handhabung
- Zugang mittels RFID-Card oder App
- barrierefreies Laden via QR-Code mit Kreditkarte
- Besondere Features
- schlankes und robustes Metallgehäuse
- bedarfsgerechte Leistungsregulierung (statisches und dynamisches Lastmanagement)
- FI Typ B ist in Ladestation bereits integriert
- modular erweiterbar
- Fernwartung und Updates
dC-Ladepunkte
- Technische Spezifikation
- CCS-Stecker
- Maximale Ladeleistung: 75 kW/150 kW
- Maximaler Ladestrom: 250 A
- Ausgangsspannug DC: 150 V – 1.000 V
- Handhabung
- Zugang Mittels RFID-Card und App
- barrierefreies Laden via QR-Code mit Kreditkarte
- Besondere Features
- robustes Metallgehäuse mit hochwertigem Display
- statisches und dynamisches Lastmanagement
- modular erweiterbar
- Fernwartung und Updates
Rechtliche Anforderungen an die Ladetechnik im öffentlichen Raum
Rechtliche Anforderungen an die Ladetechnik im öffentlichen Raum
Damit jede Person an einer Säule laden kann, müssen gemäß Ladesäulenverordnung (LSV) verschiedene technische sowie rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
a. Der Ladepunkt sollte eine Typ 2 Dose (bei Normalladen bis 22 KW) oder über einen CCS-Stecker (bei Schnellladen über 22 KW) verfügen
b. Der Ladepunkt muss i.d.R. 24 Stunden öffentlich zugänglich sein.
c. Der Ladepunkt benötigt eine eichrechtliche Zertifizierung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB).
d. Der Nutzer muss den Ladevorgang über ein gängiges Medium starten und beenden können. Hierzu gehören die Freischaltung über eine APP, RFID-Karte oder kontaktlose Girokarten
e. Damit eine Abrechnung erfolgen kann, muss die Ladesäule eine Möglichkeit haben, sich mit dem Internet zu verbinden (Ethernet, WLAN oder SIM-Karte).
f. Bei der Verwendung von Fördermitteln ist in der Regel auch die Verwendung von Ökostrom am Ladepunkt Pflicht.
Unser Service für öffentliche Ladepunkte
Jeder Standort benötigt eine angepasste Lösung. Diese kann in der Ladetechnik (bspw. Lastmanagement, Leistungsgrenzen etc.) oder auch vom Preismodell abweichen. Wir beraten Sie gerne bei der Wahl des richtigen Standortes bzw. bei der kosteneffizienten Planung. Zusätzlich unterstützen wir sie bei der Beantragung der relevanten Fördermittel (Bund, Länder, Leader).
Darüber hinaus unterstützen wir auch bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen für Kommunen.
Bei Ladestationen handelt es sich um technische Anlagen, die von einem breiten Anwenderkreis bedient werden. Fehler bleiben dabei nicht aus. Die meisten Fehler lassen sich aus der Ferne beheben. Damit Ladekunden schnell geholfen wird, bieten wir mit unserer 7-22 h – Hotline Hilfe durch geschultes Fachpersonal.
Richtpreis für den Abrechnungs-, Fernwartungs- und Hotline-Service: 15,00 € monatlich
Zusätzlich sollten Sie vor Ort einen Elektriker mit der jährlichen Wartung beauftragen.
Als Ladestationsbetreiber (CPO) geben Sie Strom an den Ladenden ab. Über unseren Abrechnungsservice wird Ihnen dieser Strom zurückvergütet sowie ein gewisses Entgelt je Ladevorgang (Ladestartgebühr). Darüber hinaus können Sie über unser Abrechnungsportal jederzeit auf die aktuellen Nutzungsdaten zugreifen.
Kundenfreundlichkeit bei der Abrechnung
Derzeit gibt es eine große Spannweite an verschiedenen Abrechnungsmodi. Im Vergleich zum klassischen „Tanken“ kann dies natürlich verwirren und dem Nutzer gegenüber unfair sein. Bei einem Zeittarif bspw. werden Fahrzeuge, die nicht mit 22 kW laden können, benachteiligt. Und dazu gehören sehr viele Fahrzeuge. Auch eine Flatrate ist in den seltensten Fällen für den Anbieter sinnvoll.
Daher ist uns Transparenz und faire Abrechnung mit den E-Autonutzer besonders wichtig. Wir kombinieren eine Ladestartgebühr und einem fairen Preis je Kilowattstunde. An besonders hoch frequentierten Standorten ist jedoch auch eine Kombination mit einem Zeittarif, bspw. nach der dritten Stunde, eine gute Möglichkeit.
// Laden im Fuhrpark //
Ladetechnik für Fuhrparke
AC-Ladepunkt für Fuhrparke
- Technische Spezifikation
- Typ2 – EU-Standard
- Maximale Ladeleistung: 22 kW
- Maximaler Ladestrom: 32 A auf 3 Phasen
- Handhabung
- Zugang RFID-Card oder FreeCharging
- Zugang RFID-Card oder FreeCharging
- Besondere Features
- bedarfsgerechte Leistungsregulierung (Lastmanagement) auch mit öffentlichem Ladepunkt W-LS01
- Fernwartung und Updates
- FI Typ B ist in Ladestation bereits integriert
- modular erweiterbar
Optional auch mit angeschlagenem Kabel auf Typ-2-Eingang im Auto.
Wichtig: FI Typ A muss in der Verteilung vorgesehen werden, ggf. FI/LS kombiniert.
Bei Bestellung mit unserem öffentlichen Ladepunkt werden beide zusammen von uns vorkonfiguriert um ein Lastmanagement und Internetanbindung zu gewährleisten.
Die Anforderungen für den eigenen Fuhrpark (auch stationsbasiertes eCarsharing) sind geringer als für das öffentliche Laden. Demzufolge können Sie hier auch etwas günstigere Ladetechnik verwenden. Damit Sie Ihren Fuhrpark Stück für Stück auf E-Fahrzeuge umstellen können, setzen wir von Anfang an Ladepunkte mit intregriertem Lastmanagement ein. Dadurch können bis zu 256 Ladepunkte über den gleichen Hausanschluss betrieben werden. Eine Zuordnung der Ladevorgänge je PKW ist über zwei Wege möglich. Entweder ein Ladepunkt wird einem festen Auto zugeordnet oder Sie verwenden RFID-Karten je Fahrzeug und können über unseren Service die Ladevorgänge an verschiedenen Ladepunkten dem PKW zuordnen.
Als Ladestationsbetreiber haben Sie verschiedene Pflichten, bei deren Erfüllung wir Sie gern unterstützen.
Damit Sie jederzeit einen Überblick über Ihre Fuhrparkladepunkte haben, können wir die Ladepunkte in unser Backend einbinden und für Sie auf einer Online-Plattform darstellen.
// Auswahl Referenzprojekte //
Öffentliches Laden
Usedomer Ladenetz
Entwicklung, Errichtung, Service
ca. 50 öffentliche Ladepunkte in Vorpommern
Aller-Leine-Tal
Service
16 Ladepunkte
BürgerLadenetz
Entwicklung, Service
ca. 100 Ladepunkte
Ladepark Trassenheide
Entwicklung, Service
8 Ladepunkte
Fuhrparkladen
Urstrom eG – Carsharing
Errichtung, Service
2 Standorte
ProRegionale eG – Carsharing
Entwicklung, Service
1 Standort
Anklam – Bhf – Carsharing
Entwicklung, Errichtung, Service
Ladepunkte für Pkw und Pedelecs
Solarcarport
Karlshagen
Entwicklung, Errichtung, Service
2 Parkplätze , 2 Ladepunkte
Neppermin
Entwicklung, Errichtung, Service
4 Parkplätze, 2 Ladepunkte
Ahlbeck
Entwicklung, Errichtung, Service
8 Parkplätze, 2 Ladepunkte