Auswertung
Anzahl benötigter Ladepunkte
Schnell-Ladepunkte (DC), ab 50 kW, nicht-öffentlich
Die Art der Ladepunkte hängt von der gewählten Standzeit
sowie den gewählten nachzuladenden Kilometern ab.
Normal-Ladepunkte (AC) 11-22 kW, nicht-öffentlich
Die Art der Ladepunkte hängt von der gewählten Standzeit
sowie den gewählten nachzuladenden Kilometern ab.
Normal-Ladepunkte (AC) 11-22 kW, öffentlich
Die Art der Ladepunkte hängt von der gewählten Standzeit
sowie den gewählten nachzuladenden Kilometern ab.
pro Schnell-Ladepunkt (DC, 75 kW) 27000 €
pro Normal-Ladepunkt (AC) in €: 1100 €
pro eichrechtskonformen Normal-Ladepunkt (AC) in €: 2500 €
Betrag für Ladeinfrastruktur in €:
(zzgl. Halterung, ggf. Netzanschluss, Erdarbeiten, Installation)
Gleichzeitig benötigte Netzleistung in kW
Die Kosten für Installation und Netzanschluss können je nach Standort stark variieren und sind abhängig von:
Netzanschluss:
Installation:
Die Kosten müssen beim Netzbetreiber und einem lokalen Elektriker erfragt werden und können je nach Kontext und gewünschter Ladeinfrastruktur zwischen 500 € bis 10000 € oder mehr betragen.
Da die Ladeinfrastruktur üblicherweise über ein dynamisches Lastmanagement verfügt, reduziert sich die gleichzeitig benötige Netzleistung, da nicht alle Fahrzeuge zeitgleich die volle Leistung abrufen.
Sie geben an, dass Sie die Stromkosten gegenüber Kunden oder Externen abrechnen möchten. Das setzt voraus, dass die Ladepunkte eichrechtskonform sind. Die entsprechende Hardware ist im Bereich der Normal-Ladepunkte (AC) teurer und kostet ca. 2500 € pro Ladepunkt (Richtpreis, netto), im Bereich der Schnell-Ladepunkte ergibt sich kein Preisunterschied (auf Eichrechtskonformität ist zu achten). Dann wäre es jedoch auch möglich, die Ladeinfrastruktur als öffentliche Ladepunkte zu betreiben, sofern der Zugang dazu zumindest überwiegend öffentlich ist. Mehr dazu finden Sie in unserem FAQ zur Ladeinfrastruktur.
Sie geben an, dass der geplante Ladestandort nicht öffentlich zugänglich ist. Dies ist für betriebliche Ladepunkte auch nicht notwendig. Falls perspektivisch geplant ist, auch öffentliches Laden anzubieten, muss der Ladestandort zumindest teilweise öffentlich zugänglich sein.
Sie geben an, dass ist der geplante Ladestandort, dauerhaft bzw. zumindest zu bestimmten Zeiten öffentlich zugänglich ist. Daher kann es sinnvoll oder vorteilhaft sein, die Ladeinfrastruktur für alle E-Fahrzeug-Besitzer*innen nutzbar zu machen. Sprechen Sie uns dazu gerne an.
Hinweis: Das Ergebnis im Fall von Normal-Ladepunkten basiert auf der Annahme, dass die E-Autos über eine AC-Lademöglichkeit mit 11 kW verfügen.