GEMEINSAM
IN DIE ZUKUNFT
Verschmelzung 2025
Die Inselwerke eG und die Barnimer Energiewandel eG wachsen zusammen!
Wie von beiden Energiegenossenschaften auf den letzten Generalversammlungen beschlossen, bereiten die jeweiligen Vorstände die Verschmelzung vor. Dabei handelt es sich um einen komplizierten Vorgang. Diesen wollen wir so transparent wie möglich gestalten. Darum beantworten wir folgende Fragen so einfach und eindeutig wie möglich:
Warum möchten wir verschmelzen?
Was passiert bei der Verschmelzung?
Was bedeutet das für mich als Mitglied?
Informationen für die Mitglieder
Warum möchten wir verschmelzen?
Die Barnimer Energiewandel eG hat in den vergangenen Jahren fünf PV-Projekte mit einer Gesamtleistung von ca. 320 Kilowattpeak erfolgreich realisiert. Allerdings haben sich einige der ursprünglichen Annahmen und Erwartungen der Gründungsmitglieder nicht in dem erhofften Maße erfüllt. Entgegen der anfänglichen Erwartungen und Absprachen mit den Kreiswerken und dem Landkreis hat sich keine Partnerschaft entwickelt. Die angestrebte Rolle als lokale Bürgerenergie-Partnerin für kommunale Energieprojekte konnte nicht wie gewünscht umgesetzt werden. Das Geschäftsmodell der Barnimer Energiewandel ist damit perspektivisch gefährdet. Dies ist umso mehr der Fall, weil die Kreiswerke inzwischen als ressourcenstarke Mitbewerberin auftreten und der Landkreis das Interesse an genossenschaftlicher Bürgerbeteiligung bei PV-Projekten verloren hat. Damit hat sich der Mehrwert einer spezifischen Barnimer Energiegenossenschaft erübrigt.
Vor diesem Hintergrund ist nicht absehbar, dass ohne diese Kooperation eine haupt- oder nebenamtliche Tätigkeit oder die Beschäftigung von Mitarbeitern möglich wird. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass das Potenzial für ehrenamtliches Engagement innerhalb der Barnimer Energiewandel eG erschöpft ist.
Die Kosten des Verwaltungsaufwands und Prüfgebühren belasten indessen das Betriebsergebnis und zehren den Ertrag der rentablen Projekte auf. Die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen verursachen vergleichsweise hohe Kosten, zudem sind umfangreiche Dokumentationen, Mitgliederverwaltung und Buchhaltung, erforderlich, was weitere Kosten erzeugt (externe Dienstleister und/oder Produktlizenzen, etc.).
Anders als der Barnimer Energiewandel konnten die Inselwerke durch den Aufbau einer eigenen Planungs- und Bauabteilung seit dem Jahr 2019 sukzessive den Weg ins Hauptamt beschreiten. Damit hat sie sich auch von einer lokal agierenden Initiative zu einer auf Nordostdeutschland ausgerichteten Energiegenossenschaft entwickelt, die in der bundesweiten genossenschaftlichen Familie gut vernetzt ist. Ihre Erfahrungen haben gezeigt, dass der Begriff der Region in einem größeren Maßstab gedacht werden sollte.
1. Strategische Neupositionierung:
Gemeinsam können die Ziele beider Genossenschaften effektiver erreicht werden, insbesondere im Bereich der Energiewende im Barnim.
2. Effizienz und Aufwandreduktion:
Durch Bündelung von Ressourcen und Vermeidung doppelter administrativer Aufgaben wird Aufwand reduziert, der auf Dauer nicht mehr ehrenamtlich geleistet werden kann. Zudem werden dadurch Kosten eingespart, die das Ergebnis der Barnimer Projekte unnötig belasten.
3. Wachstum und Stabilität:
Die fusionierte Organisation wäre größer und finanziell stärker, mit einer deutlich erhöhten Mitgliederzahl (91 + 142 – 8 Doppelmitglieder = 225). Auch die Anzahl der Anlagen im eigenen Besitz erhöht sich.
4. Entwicklung strategischer Geschäftsfelder:
In den Bereichen Photovoltaik und Ladeinfrastruktur ergeben sich verbesserte Verhandlungspositionen, Finanzierungsmöglichkeiten und Effizienzsteigerungen.
Insgesamt stellt die Fusion eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung dar. Sie ermöglicht es, bisherige Erfolge zu konsolidieren und neue Wachstumspotenziale zu erschließen. Die Position als Unternehmen würde gestärkt, Synergien genutzt und ein größerer Mehrwert für Mitglieder und die Region geschaffen. Diese strategische Entscheidung eröffnet den Weg zu einer erfolgreichen Zukunft der Bürgerenergie in Nordostdeutschland.
Was passiert bei der Verschmelzung?
ABLAUF
1. Fertigstellung Jahresabschlüsse und Prüfung durch den Genoverband
- Im Frühjahr erstellen beide Genossenschaften ihre Jahresabschlüsse für 2025
- Auf Basis dieser Schlussbilanzen findet die Verschmelzung statt
- Der Prüfverband (Genoverband e.V.) erstellt ein Prüfgutachten
2. Unterzeichnung des Verschmelzungsvertrags durch die Vorstände beider Genossenschaften
Hierbei handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Die finale und damit gültige Bestätigung erfolgt durch die Mitglieder.
3. Gemeinsame Infoveranstaltung für Mitglieder beider Genossenschaften
24.05.2025
11:30 bis 15:00 Uhr
Vorstellung und Auslage der Relevanten Dokumente➔
4. Generalversammlung Barnimer Energiewandel
Ordentliche Versammlung
27.06.2025
14:00 bis 16:30 Uhr
Außerordentliche Versammlung zur Fusion
Direkt im Anschluss: 17:00 bis 18:30 Uhr,
Notarin anwesend
5. Generalversammlung Inselwerke
Ordentliche Versammlung
28.06.2025
11:15 bis 15:30 Uhr
Außerordentliche Versammlung zur Fusion
Direkt im Anschluss: 16:30 bis 18:00 Uhr,
Notarin anwesend
6. Anmeldung im Register
- Die Notarin reicht alle Unterlagen ein
- Bearbeitungszeit voraussichtlich bis Ende August
7. Rückwirkende Verschmelzung zum 01.01.2025
- Die BEG Barnimer Energiewandel geht vollständig in den Inselwerken auf
- Jegliches Eigentum wird Eigentum der Inselwerke
- Alle Barnimer-Mitglieder werden Inselwerke-Mitglieder
(Mehr Info dazu siehe Was bedeutet das für mich als Mitglied➔)
RELEVANTE DOKUMENTE
Verschmelzungsvertrag
Der Verschmelzungsvertrag regelt relativ kompakt die Bedingungen der Fusion.
Verschmelzungsbericht
Der Verschmelzungsbericht beschreibt ausführlich:
- Die Genossenschaften und ihre jeweilige wirtschaftliche Situation
- Gründe und Ziele der Verschmelzung
- Auswirkungen der Verschmelzung
Verschmelzungsgutachten
(In Arbeit, voraussichtlich ab 06.06. verfügbar)
- Der Prüfverband stellt fest, ob eine Verschmelzung mit den Belangen der Mitglieder und Gläubiger der beteiligten Genossenschaften vereinbar ist.
Schlussbilanzen 2024
- Anhand der Schlussbilanzen des Jahres 2024 (31.12.), wird die wirtschaftliche Situation beider Genossenschaften bewertet.
Was bedeutet das für mich als Mitglied?
Mitglieder der Barnimer Energiewandel eG
Mitglieder der Barnimer Energiewandel werden zu Mitgliedern der Inselwerke
- Für die Barnimer gilt dann die SATZUNG➔ der Inselwerke.
- Wie die Verschmelzung wird auch die Mitgliedschaft rückwirkend zum 01.01.25 gültig.
- Für jeden Anteil beim Barnimer Energiewandel erhält das Mitglied einen Anteil bei den Inselwerken. Das ist unkompliziert möglich, da die Höhe der Geschäftsanteile bei beiden Genossenschaften 250 € beträgt.
Die Mitgliedschaft bei den Inselwerken kann ausgeschlagen werden
- Die Ausschlagung ist eine Art Sonderkündigung, weil man gegen die Fusion ist.
- Die Ausschlagung ist wie der gesamte Prozess etwas kompliziert.
Geregelt wird der Vorgang nach §§ 90-94 UmwG.
Ablauf: Auf der Generalversammlung muss Widerspruch gegen die Fusion eingelegt werden. Danach hat das Mitglied nachdem die Eintragung erfolgt ist 6 Monate Zeit, um den Widerspruch nochmal schriftlich an die Inselwerke zu kommunizieren. Das ist dann die tatsächliche Ausschlagung.
Die Auszahlung des Guthabens erfolgt dann innerhalb der 6 Monate nach der Ausschlagung.
Wenn Du schon weißt, dass Du nicht mitverschmelzen möchtest, nimm bitte Kontakt zu uns auf, damit wir den Vorgang gemeinsam und fehlerfrei durchführen können.
Mitglieder der Inselwerke eG
- Es kommen viele neue Mitglieder hinzu.
- Es kommen einige neue Projekte➔ hinzu.
- Die Inselwerke können als starke Genossenschaft in der Region offensiv auftreten.
Schaut euch hier den aktuellen Newsletter der Inselwerke eG an!
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