Vorbereitung und Aufbau bzw. Installation
Rechtliche Fragen
Üblicherweise sind von Ihnen folgende Verträge abzuschließen:
• Kaufvertrag über die Ladeinfrastruktur mit den Inselwerken
• Dienstleistungsvertrag über die Betreuung und den Service mit den Inselwerken
• Installationsvertrag mit dem Elektroinstallateur vor Ort
• Wartungsvertrag mit dem Elektroinstallateur vor Ort
• Ggf. Flächengestattungsvertrag mit dem Flächeneigner / Standortpartner
• Vertrag über Errichtung und Betrieb der Ladeinfrastruktur mit dem Standortpartner
Für diese Verträge stellen wir als Inselwerke gerne Musterverträge zur Verfügung.
Hier besteht seitens der Inselwerke eine gewisse Flexibilität, allerdings gibt es im Falle von geförderten Ladepunkten meist Mindestlaufzeiten im Rahmen der Förderbedingungen. Diese betragen in der Regel 6 Jahre.
Unserer Erfahrung nach ist es am besten, der Vertrag für eine möglichst lange Zeit abzuschließen, also so lange wie möglich. Das gewährleistet eine gewisse Planungssicherheit.
Technische und räumliche Fragen
Dies ist von Fall zu Fall verschieden, hängt von Anzahl und Leistung der zu installierenden Ladsäulen ab und muss im Einzelfall geprüft und entschieden werden. Insbesondere sind Ladepunkte ab 11 kW beim Netzbetreiber meldepflichtig und ab einer gewissen Leistung auch zustimmungspflichtig. Dies kann man über den Elektroinstallateur machen.
Prinzipiell ja. Aber es gibt hier deutliche Hürden, wenn man es richtig und rechtssicher machen möchte. So müsste man die EEG-Umlage für den Strom, der von Dritten geladen wird, abführen. Dazu muss man eine entsprechende Erfassung der Strommengen haben.
Ja, für das dynamische Lastmanagement installiert man einen zusätzlichen Zähler am Netzverknüpfungspunkt, der dann über eine Ethernetleitung mit dem Controller im Ladepunkt, der für das Lastmanagement zuständig sein soll, verbunden. Dies geschieht in der Regel über einen Switch, an dem auch der Router angeschlossen ist, sofern ein lokaler Router verwendet wird.
Die meisten Ladesäulen, die von den Inselwerken installiert und betreut werden, sind orange (RAL2000, siehe Bild). Dies erhöht den Wiedererkennungswert des BürgerLadenetzes und ist daher unser ausdrücklicher Wunsch. Grundsätzlich sind aber auch andere Farben möglich. Im Falle von Denkmalschutz-Standorten werden graue Stelen verwendet.
Die Menüführung ist in deutscher Sprache. Es sind auch Englisch, Französisch und Niederländisch möglich.
In der Regel werden an einer Stele zwei Ladepunkte installiert. Wir platzieren die Stele üblicherweise zwischen zwei Parkplätzen. Dies hat den Vorteil, dass nur einmal Fundamentarbeiten durchgeführt werden müssen und ist daher unsere Empfehlung. Es ist jedoch auch möglich die einzelnen Ladepunkte direkt an die Wand zu montieren oder an einer Stele nur einen Ladepunkt zu installieren.
Wir rüsten die Ladepunkte (bzw. einen der beiden) in der Regel mit einer SIM-Karte aus und verbinden zweiten Ladepunkt über ein LAN-Kabel mit dem ersten. Dadurch können die Ladepunkte über das eingebaute 4G-Modem per Fernzugang betreut werden.
Installation und Inbetriebnahme
Jede Ladesäule muss beim örtlichen Netzbetreiber sowie bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Dies übernehmen wir im Rahmen der Inbetriebnahme für Sie.
In der Regel werden alle von den Inselwerken installierten Ladesäulen auf den einschlägigen Plattformen für Ladeinfrastruktur gelistet. Dazu gehören: goingelectric.de, aber auch die meisten gängigen Apps.
Unserer Erfahrung nach vergeht viel Zeit zwischen Idee, erstem Angebot und der tatsächlichen Umsetzung. Die liegt vermutlich daran, dass man sich erst die Vertragslage anschauen muss, die Wirtschaftlichkeit sich nicht so einfach wie bei PV-Anlagen ergibt und viele Gespräche mit der eigenen Genossenschaft, dem Standortpartnern und den Inselwerken nötig sind.
Operativer Betrieb
Stromversorgung und Lastmanagement
Ladesäulen, für welche Sie Fördergelder bekommen haben, müssen in der Regel mit Ökostrom beliefert werden. Bei den Bürgerwerken können Sie unter Tarifrechner einen Ökostromtarif anzeigen lassen: https://buergerwerke.de.
Benötige ich ein (dynamisches) Lade- und Lastmanagement und ist dieses bereits enthalten?
Das statische Lastmanagement ist bereits im Ladecontroller der Ladepunkte enthalten und kann voreingestellt werden. Dadurch können mehrere Ladepunkte einen maximalen Strom zugewiesen bekommen, der unterhalb der Summe der einzelnen liegt.
Im Falle, dass dieser Strom über 24 h aufgrund anderer Verbraucher am Netzverknüpfungspunkt schwankt, kann man zusätzlich einen Modbuszähler mit 3 Strom-Messwandler bei uns bestellen, welcher am Hausanschluss angebracht wird. Der Controller, der das Lastmanagement steuert, bekommt einen Wert in Ampere mitgeteilt, der nicht überschritten werden soll. Er regelt die Ladepunkte dann ggf. runter, sofern die Ladepunkte an das Maximum herankommen.
Idealerweise werden die entsprechenden CAT7-Kabel für die externe Box bei der Installation mit verlegt.
Nutzung, Bezahlung und Abrechnung
Wird an der Ladesäule mit einer Karte eines EMP (Karten- und App-Anbieter) geladen, rechnen die Inselwerke diesen Vorgang direkt mit dem EMP ab, welcher wiederum die Vertragsbeziehung mit seiner/seinem Kund*in hat.
Sie erhalten von den Inselwerken einmal im Quartal eine Übersicht mit allen Ladevorgängen und eine Gutschrift des sich daraus ergebenden Betrages.
Auch die Abrechnung des Strombezugs erfolgt durch uns.
Sobald die Giro-e Funktionalität hergestellt ist, kann über diese neue Ad-hoc-Lademöglichkeit auch der Preis individueller gestaltet werden. Über die EMPs ist dies derzeit nicht möglich.
Die Bezahlung mit EC-Karte wird in Zukunft definitiv möglich sein, im Moment ist leider noch unklar ab welchem Zeitpunkt.
Wenn für den Betrieb der Ladepunkte mit uns ein Servicevertrag abgeschlossen wird, kann auf Wunsch je Ladepunkte eine Ladekarte ausgegeben werden. Weitere Ladekarten können käuflich erworben werden. Diese Ladekarten laufen in der Abrechnung unter „eigene Ladekarten“. Sie können vom Ladestationsbetreiber selbst genutzt oder anderen Personen zur Verfügung gestellt werden.
Bei den Gutschriften, die Ihr von uns quartalsweise erhaltet, sind in einer CSV-Datei die Ladevorgänge von externen Nutzern (über die gängigen Apps-/Kartenanbieter) und anschließend die Ladevorgänge Eurer eigenen RFID-Ladekarten aufgeführt. Über die Nummer auf der Karte könnt Ihr dann zuordnen, wer mit der Karte wieviel geladen hat und könnt es intern so verrechnen, wie ihr es für sinnvoll haltet. Den Strom darüber bekommt Ihr von uns nicht erstattet, er wird also zunächst von der Genossenschaft getragen.
Ja, Roaming ist an den Ladesäulen der Inselwerke möglich, da sie Teil des Roaming-Anbieters Hubject sind. So kann die Ladesäule auch über die entsprechenden Apps und Verzeichnisse der Anbieter (siehe Folgefrage) gefunden werden. Auch der dynamische Belegstatus wird beim Start eines Ladevorgangs sofort über den Roaming-Anbieter an alle angebundenen Apps übermittelt.
Das Laden funktioniert dann entweder über die entsprechende RFID-Ladekarte des Anbieters oder über die jeweilige Lade-App.
Auch das direkte bezahlen ohne den Vertrag mit einem Ladekartenanbieter ist durch scannen des QR-Codes möglich. Sie werden anschließend auf die Website des Abrechnungsdienstes geführt, wo Sie ihre Daten und die Bezahlmethode eingeben.
Die wichtigsten hier zu nennenden sind: Plugsurfing, EnBW mobility, Maingau EinfachStromLaden, und viele mehr.
Technische Störungen, Wartung und Updates
Updates (Konfiguration und Firmware) sind sowohl remote als auch lokal über die Benutzerschnittstelle möglich. Wenn der Ladepunkt bei den Inselwerken online ist, führen wir regelmäßig die Updates durch (siehe auch „Kommunikation mit der Ladesäule“).
Alle Ladepunkte im Verbund des Bürgerladenetzes der Bürgerweke (www.buergerwerke.de) werden durch die Inselwerke betreut. Wir betreiben die Hotline und den Service dieser Ladepunkte.
Es wird laufend kontrolliert und überwacht, ob alle Ladepunkte ordnungsgemäß funktionieren und im Falle einer Störung die entsprechende Behebung durchgeführt oder veranlasst. Sollte ein*e Nutzer*in eine Störung feststellen oder ein technisches Problem haben, ruft er / sie die auf dem Erklärschild angegebenen Hotline an und erhält Unterstützung.
Einmal jährlich muss die Ladesäule gewartet werden, was idealerweise der Elektroinstallateur vor Ort durchgeführt wird. Dies Prüfung nennt sich DGUV3-Prüfung. Bei Störungen ist in der Regel ein Wartung aus der Ferne durch die Inselwerke möglich (siehe oben).
Marketing
Wir unterstützen gerne im Rahmen unserer Möglichkeiten bei der Bewerbung der Ladesäulen. Dazu gehört unter anderem:
• Bereitstellung Werbeunterlagen zur Akquise von Standortpartnern
• Bundesweite Sichtbarkeit durch Eintragung der Ladestation in einschlägigen Medien und Portalen für E-Auto-Nutzer
• Bereitstellung einheitlicher Schilder für Ladestation mit überregionalem Wiedererkennungswert individualisiert mit Logo der BEG (Bilder zeigen Säulen der Inselwerke, neues Design in Erstellung)
• Bewerbung des Ladenetzes überregional über Online-Aktionen und Öffentlichkeitsarbeit
Wirtschaftlichkeit und Kalkulation
In unserem Starterseminar geben wir Hinweise dazu und stellen ihnen ein Excel-Tool für die Kalkulation zur Verfügung. Da die Investitions-, Installations- und laufenden Betriebskosten gut zu kalkulieren sind, hängt die Berechnung vor allem von den erwarteten Ladevorgängen und –mengen, dem Preis dafür sowie den zu erwartenden Beiträgen möglicher Standortpartner ab.
In der Regel werden alle Ladevorgänge an den von uns installierten öffentlichen Ladesäulen mit einer Ladestartgebühr sowie einer kWh-genauen Abrechnung der geladenen Strommenge zu einem definierten Preis abgewickelt. Auch Zeittarife sind denkbar und werden durch uns derzeit vorbereitet.
Die Marge, mit der man rechnen kann und sollte, beträgt derzeit etwa 5 ct/kWh. Hinzu kommen die Einnahmen aus der Ladestartgebühr, die bei jedem Ladevorgang erhoben wird, zumindest für alle Nutzer anderer Anbieter.
Jede Genossenschaft, die Mitglied bei den Bürgerwerken ist, erhält regelmäßige Newsletter. Dort werden auch unsere aktuellen Richtpreisangebote veröffentlicht. Natürlich kann man sich im zweiten Schritt ein Angebot direkt bei uns einholen.
Hinzu kommen ggf. Kosten für den Netzanschluss (siehe nächste Frage) sowie Kosten für die Installation durch einen Elektriker vor Ort. Für Fragen des Elektrikers stehen wir natürlich zur Verfügung.
Jeder Netzbetreiber hat durch die Bundesnetzagentur freigegebene Standardpreise. Diese variieren aber eben je nach Netzgebiet. In der Regel kostet ein Hausanschluss mit Direktmessung (max. 44 kW Dauerlast) ca. 4.000 € inkl. Aufstellung, wenn die Stromleitung nicht allzu lang ist.
Wir empfehlen, dass Sie durch Ihren Installateur ein Angebot beim Netzbetreiber anfordern lassen. Der Installateur kann Ihnen dann auch gleich ein Angebot für den Zähleranschlussschrank machen, sodass Sie alles aus einer Hand bekommen bzw. zumindest auf eine Rechnung.
Wir bieten unseren Remote Service inkl. Backend, Roaming EU, Abrechnung und Hotline an. Hinzu kommen Kosten für die jährliche Wartung durch den örtlichen Elektriker und ggf. mal ein Servicefall zwischendurch.
Bei den Investitions-, Installations- und den laufenden Kosten besteht aus unserer Sicht und mit der von uns vornehmlich verwendeten Hardware wenig Spielraum für Kosteneinsparungen, da wir durch Mengenrabatte und eine schlanke Organisation bereits sehr konkurrenzfähig arbeiten. Ein Weg, die Kosten zu reduzieren, ist die Zusammenarbeit mit einem Standortpartner, der ein Interesse an der Ladesäule an seinem Standort hat und damit bereit ist, einen gewissen Betrag für die Investition oder die laufenden Kosten zu bezahlen. Dies können z.B. Unternehmen oder Gemeinden sein.
Insbesondere die Einnahmen hängen von unterschiedlichen Faktoren wie Nutzungshäufigkeit und -dauer ab. Weitere Einnahmen können auch aus so genanntem „cross selling“ generiert werden, also über die Querfinanzierung. Denkbar ist zum Beispiel, dass neue Mitglieder, neue Kunden oder neue Aufträge für die Genossenschaft, z.B. für die Installation einer PV-Anlage entstehen, die ohne den Vor-Ort-Termin wegen der Ladestation nicht entstanden wären. Die Ladestation kann quasi bei der Akquise von Aufträgen oder Mitgliedern helfen.
Finanzierung
Um die Kosten für die Investition, die Installation und den laufenden Betrieb auf mehrere Schultern zu verteilen, kann es sinnvoll sein, sich Kooperations- bzw. Standortpartner mit ins Boot zu holen. So kann es für Gemeinden oder Unternehmen wünschenswert sein, bei sich eine oder mehrere Ladesäulen zu installieren um die Attraktivität zu erhöhen. Denkbare Kooperationsmöglichkeiten sind entweder, dass Zuschüsse für die oben genannten Kosten geleistet werden oder dass z.B. der Ort, an dem die Ladepunkte installiert werden sollen, kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.
LDa die Installation von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Interesse ist, gibt es meist verschiedene Fördermöglichkeiten, sowohl seitens des Bundes, des Landes und in Teilen auch seitens der Landkreise und in seltenen Fällen der Gemeinden. Wir beraten Sie gerne diesbezüglich und unterstützen Sie ggf. mit Beantragung entsprechender Fördermittel.